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„Die Landesregierung [des Saarlandes, A.d.V.] legt großen Wert darauf, dass die Auswahl der notwendigen Maßnahmen und ihre Ausgestaltung im Einzelnen unter Mitwirkung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgen...“. In diesem Sinne sind die Kommunen aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger in die strategischen und operationellen Prozesse der integrierten Handlungskonzepte mit einzubeziehen. Die Gemeinden sind angehalten, methodische Vorschläge zu erarbeiten, damit die Bürgerinnen und Bürgerregelmäßig über Abläufe und Ergebnisse informiert werden,
- für die quartiersbezogenen Problematiken sensibilisiert und für deren Lösungsmöglichkeiten aktiviert werden,
- ihr Quartier mitgestalten und Entscheidungen mittragen,
- sowie über Selbsthilfe und Kooperation selbsttragende Strukturen organisieren.



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